Woche im Überblick:
nächste Kirchenchorprobe:
Mo., 09.01.2023, 18.30 h
nächste Posaunenchorprobe:
Mo., 09.01.2023, 19.30 h
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Laut der neuen 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
gilt seit dem 3. April 2022: Zugangsbeschränkungen
(3G, 2Gplus etc.) fallen generell weg. Proben, Konzerte,
Musikunterricht usw. können ohne Zugangsbeschränkungen
durchgeführt werden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nicht
mehr verpflichtend, bleiben aber empfohlen. Das heißt,
dass die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen
von FFP2-Masken oder medizinischer Masken (auch in Innenräumen)
nicht mehr vorgeschrieben ist.
Auch das Erarbeiten von Infektionsschutzkonzepten ist nur
noch empfohlen.
ABER: Generell ist das Hausrecht jeder Kirchengemeinde zu
beachten.
Neueste
Vorschriften
Corona-Update 61 (Stand: 07.04.22)
16.
BayIfSMV
(Stand:
03.04.2022)
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